Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Diese AGB gelten für alle von mir übernommenen Aufträge, wenn im Einzelfall
nichts Schriftliches vereinbart wurde. Abweichenden Formulierungen in eventuell.
vorliegenden AGB des Auftraggebers widerspreche ich hiermit. Wenn nicht binnen 7
Tagen schriftlich widersprochen wurde, gelten die AGB als anerkannt.

2. Sämtliche Produkte des Fotoservice, gleich in welcher Ausgangsstufe oder in
welcher technischen Form sie vorliegen (z.B. Abzug, Negativ, digitale Daten), sind.
"Fotografien" im Sinne dieser AGB.

3. Alles was bei Auftragserteilung besprochen wurde, ist im Angebot enthalten.
Anfallende Zusatzkosten durch Auftragserweiterungen werden auch zusätzlich
belastet.

4. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben alle Waren und Bildrechte mein Eigentum.

5. An den erstellten Fotografien wird mit der vollständigen Bezahlung, somit das
uneingeschränkte Nutzungsrecht erworben. Einschränkungen hinsichtlich
Verwendungszweckes, Nutzungsdauer etc. bestehen nur nach geteilter
Vereinbarung, und nur dann, wenn diese sowohl im Angebot/Auftrag als auch in der
Rechnung gesondert ausgewiesen sind. Die Einräumung des Nutzungsrechts
bedeutet jedoch nicht zugleich, dass wir dem Auftraggeber unentgeltlich geeignete
Vorlagen (Negative, Dias oder Feindaten) überlassen. Diese sind entsprechend dem
Angebot, bei fehlendem Angebot entsprechend unserer aktuellen Preisliste zu
erwerben.

6. Für alle besonderen Umstände, die von mir nicht zu vertreten sind; zum Bsp.
Witterungsumstände bei Außenaufnahmen, rechtzeitiges Bereitstellen von
Produkten, soweit die Beschaffung dem Auftraggeber obliegt, Nichterscheinen von
angekündigten Personen der Auftraggeber sowie höhere Gewalt, trägt der
Auftraggeber das Risiko.

7. Fällt ein gebuchter Fototermin kurzfristig aus, die der Fotoservice nicht zu
vertreten hat und kann dieser Ausfall nicht mit einem anderen Auftrag ausgeglichen
werden, so haben ich ein Anspruch auf mindestens 50% der vereinbarten
Geldleistung. Wird
ein angefangener Auftrag aus, von mir nicht zu vertretenden Gründen nicht fertig
gestellt, so steh t mir das volle Honorar zu. Als angefangen gilt ein Auftrag, wenn mit
der vertraglich vereinbarten Leistung von mir begonnen wurde. Dem Auftraggeber
bleibt der Nachweis offen, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder
wesentlich niedriger.

8. Eine Honorarerhöhung in angemessenem Rahmen zu verlangen, ist rechtens,
wenn für die Durchführung des Auftrags die vorgesehene Zeit, wesentlich
überschritten wird.

9. So können Beanstandungen, gleich welcher Art, durch den Auftraggeber nur
innerhalb von 7 Arbeitstagen nach Erhalt der Ware geltend machen. Nach Ablauf

dieser Frist gelten die Fotografien /Waren als auftragsgemäß angenommen. Für eine
Geltendmachung nicht offensichtlicher Mängel, gilt eine Frist von einem halben Jahr.

10. Es werden Mängel oder Fehler der gelieferten Fotografien / Waren nach meiner
Wahl durch Nachbesserung, Wandlung oder Minderung abgestellt. Gelingt mir eine
Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht, kann der Kunde unter Ausschluss aller
weiteren Ansprüche - gleich welcher Art und Weise und aus welchem Rechtsgrund -
nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Auftrages oder Herabsetzung des
Honorars in angemessener Höhe verlangen, wenn uns eine zweite Möglichkeit zur
Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung mit einer Frist von mindestens 6 Wochen
gegeben wurde. Wir haften nicht - soweit gesetzlich zulässig - für
Mangelfolgeschäden.

11. Bei Nachbestellungen sind farbliche Abweichungen im geringen Umfang
technisch bedingt nicht zu vermeiden und begründen keinen Reklamationsanspruch.

12. Wenn mir die freie Gestaltung eines Auftrages ausdrücklich überlassen wird, sind
Reklamationen hinsichtlich der Bildauffassung, der Auswahl des Bildmaterials, des
Aufnahmeortes und der angewendeten optisch-technischen fotografischen Mit
tel. ausgeschlossen.

13. Sind die Materialpreise gestiegen, aufgrund der Entstehungskosten, so behalte
ich mir vor diese anzupassen.

14. Innerhalb von 14 Tagen sind Rechnungen ohne Abzüge zu bezahlen. 30 Tage
nach Zugang der Rechnung gerät der Auftraggeber bei Nichtbezahlung automatisch
in Verzug.

15. Übersteigt die voraussichtliche Rechnungssumme den Betrag von 100.00 Euro,
so bin ich gegebenenfalls berechtigt, noch vor Beginn der Arbeiten eine Anzahlung in
Höhe von 25% zu verlangen.

16. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang mit der
Geschäftsbeziehung ist, soweit rechtlich zulässig Lutherstadt Wittenberg. Ich bin
berechtigt auch an Ihrem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen. Sollte eine
Bestimmung dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so bleiben die übrigen
Bestimmungen dieses Vertrages gültig. Die Vertragspartner vereinbaren, die
ungültige Bestimmung durch eine gültige zu ersetzen, welche wirtschaftlich der
Zielsetzung der Vertragspartner am besten entspricht.

 

Diese AGB gelten ab dem 25.10.2006 - Martina Maennicke

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